Toxikovigilanz
Die Berater/innen des GIZ-Nord stehen 7 Tage die Woche rund um die Uhr als Ansprechpartner/innen zur Verfügung, um Vergiftungsanfragen zu Unternehmensprodukten und Arzneimitteln zu beraten, zu dokumentieren und ggf. Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu geben. Das GIZ-Nord erfasst strukturiert alle eingehenden Anfragen und Meldungen und wertet sie anschließend statistisch aus.
Eine schriftliche Aufstellung der für Ihr Unternehmen beim GIZ-Nord eingegangenen Anfragen zu Unternehmensprodukten oder Arzneimitteln kann monats- oder quartalsweise erfolgen. Diese enthält in tabellarischer Form alle spezifisch für Ihre Toxikovigilanz-Anforderungen benötigten Daten.
Das GIZ-Nord verfügt über eine umfassende Expertise hinsichtlich der Gefahren, die von in Industrie und Haushalt genutzten Produkten aller Art ausgehen. Bei Unternehmensprodukten kann eine Aufstellung über die Häufigkeit von Vergiftungsanfragen zu Ihren Produkten im GIZ-Nord mit Angabe zu folgenden Parametern erfolgen:
- Vergiftungsschweregrad nach Poisoning Severity Score (PSS: symptomlos - leicht - mittelschwer – schwer - fatal)
- Einschätzung des Risikos (estimated risk)
- Empfohlenes Procedere
- Weitere – auch produktspezifische – Angaben
Voraussetzung für die Übermittlung von Vergiftungsberichten zu Unternehmensprodukten / Arzneimitteln ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen dem Unternehmen und dem GIZ-Nord, in welchem die Zusammenarbeit geregelt ist.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einen Vertragsentwurf zu.