24-Stunden-Telefonservice für Notfälle
Die Anwendung eines Arzneimittels bedingt auch die Möglichkeit unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW), und/oder es können Produktmängel auftreten. Für Arzneimittel müssen daher UAW dokumentiert und systematisch bezüglich der Häufigkeit und Schwere ausgewertet werden. Die Berater/innen des GIZ-Nord stehen 7 Tage die Woche rund um die Uhr als Ansprechpartner/innen zur Verfügung, um mögliche unerwünschte Wirkungen zu besprechen, zu dokumentieren und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu geben.
Pharmazeutische Firmen sind gesetzlich verpflichtet, jederzeit eine Notfallberatung gegenüber Patienten, Apotheken, Ärzten oder Kliniken bei Anfragen zu Anwendungsproblemen, möglichen Produktmängeln, akuten Vergiftungsfällen sowie Nebenwirkungserscheinungen durch Arzneimittel oder Medizinprodukte zu ermöglichen. Die telefonische Erreichbarkeit muss auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten gewährleistet sein.
Das GIZ-Nord bietet als Service seine 24-Stunden-Erreichbarkeit (24/365) als Ansprechpartner für unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder andere Anfragen zu Ihren pharmazeutischen Produkten unter Wahrung der Forderungen der EU-DSGVO an. Gegebenenfalls gesetzlich vorgesehene Meldepflichten von Nebenwirkungen und Arzneimittelrisiken an Behörden oder andere gesetzlich vorgeschriebene Institutionen erfolgen auf der Grundlage der vom GIZ-Nord dokumentierten und umgehend an das beauftragende Unternehmen gemeldeten Daten durch das Unternehmen selbst.
Voraussetzung für einen 24-Stunden-Telefonservice für Notfälle ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen dem Unternehmen und dem GIZ-Nord, in welchem die Zusammenarbeit geregelt ist.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einen Vertragsentwurf zu.